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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Teilnahme und Anmeldung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist allen Bildungsinteressierten möglich. Sofern für Veranstaltungen oder für Abschlussprüfungen bestimmte Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen bestehen, ist deren Erfüllung Voraussetzung für eine Teilnahme. Die Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.


Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen, Unterrichtszeiten und -orte sind dem Veranstaltungsprogramm zu entnehmen.
Änderungen des Veranstaltungsprogramms bleiben vorbehalten.


Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungsgebühren sowie anfallende Lernmittelkosten sind zu Beginn der Veranstaltung fällig und auf das ausgewiesene Konto zu überweisen. Die / der Teilnehmende verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten werden auf Wunsch der Teilnehmenden Ratenzahlung vereinbart. Die Raten sind monatlich im Voraus zu entrichten. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.
Der rechtsverbindliche Vertragsabschluss ist für beide Seiten abhängig von einer Anzahlung in Höhe von € 345,--.


Nichtdurchführung
Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von uns zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, so sind wir zur Durchführung der Veranstaltung nicht verpflichtet. Die angemeldeten Personen werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über ein Nichtzustandekommen informiert. Etwaige vom Teilnehmer gezahlte Lehrgangsgebühren werden umgehend zurückerstattet oder wahlweise auf einen Ausweichkursus übertragen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


Rücktritt
Ein Rücktritt ist jederzeit bis zum Kursusbeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben.
Bei späterem Rücktritt wird eine angemessene Entschädigung erhoben, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in zur Verfügung steht.


Kündigung
Bei längerfristigen Veranstaltungen ist die Kündigung mindestens halbjährlich mit einer Frist von vier Wochen möglich. Evtl. zuviel gezahlte Gelder werden anteilig erstattet.


Datenschutz
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihres/seiner Daten einverstanden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.


Tübingen, im April 2009



 



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